Der Ortskern und der zentrale Bereich Großburgwedels bedürfen aufgrund funktionaler und gestalterischer Mängel in absehbarer Zeit der behutsamen Erneuerung. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Beseitigung gestalterischer Defizite in den Straßenräumen, auch im Hinblick auf den Ausbau von Barrierefreiheit. Zudem sollen öffentliche Einrichtungen gestärkt und Aspekte des Umweltschutzes bei Gebäudemodernisierungen stärker berücksichtigt werden. Beispielsweise soll die Seniorenbegegnungsstätte zu einem modernen Bürgerhaus weiterentwickelt werden und damit einem größeren Publikum zur Verfügung stehen.
Ferner gilt es, den Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich entlang der Von-Alten-Straße, der Dr.-Albert-David-Straße, dem Von Alten Karree, Im Mitteldorf, Am Markt und Auf dem Amtshof zu stärken.
Die Erneuerung der Großburgwedeler Innenstadt verfolgt das Ziel, eine hochwertige Gestaltung mit einer funktionalen Aufwertung und einer nachhaltigen Ausführung zu verbinden.
Eine Förderung ist möglich, wenn sie den Zielen der Sanierung entspricht. Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen, Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig.
Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
Gefördert wird gemäß kommunaler Förderrichtlinie der Stadt Burgwedel. Je nach Maßnahme gelten verschiedene Förderhöchstsummen. Weitere Informationen können Sie der Förderrichtlinie der Stadt Burgwedel entnehmen ➔ Förderrichtlinie
Ziel einer Fördermaßnahme ist die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine nachhaltige Verbesserung des Gebäudes und seiner Fassade. Reine Instandhaltungsmaßnahmen, wie beispielsweise Reparaturen, werden nicht gefördert. Mieteinnahmen, sowie die Finanzierung durch andere Fördertöpfe werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Neubau, Grundstückserwerb oder „Luxusmodernisierungen“ sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Förderanträge können bei der Stadt Burgwedel eingereicht werden.
Unabhängig von der direkten Förderung können Sie als Immobilieneigentümer*in im Sanierungsgebiet auch die erhöhte steuerliche Begünstigung für Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG in Anspruch nehmen.
Je nachdem, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird, können die Kosten in Abhängigkeit zu Ihrem Steueraufkommen innerhalb von wenigen Jahren zu 90-100 % beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor der Durchführung der Arbeiten ein Vertrag mit der Stadt geschlossen wird, der beim Finanzamt gemeinsam mit einer Bescheinigung der Stadt nach Bauabschluss vorzulegen ist.
Die Prüfung sowie eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuerbegünstigung obliegen dem Finanzamt. Fragen Sie hierzu auch Ihren Steuerberater.
Rechtsgrundlage | Maßnahmenart | Absetzungszeiträume | Absetzungssätze |
§ 7 EStG | Herstellung oder Anschaffung von Gebäuden (vermietetes Gewerbe oder Wohneinheiten außerhalb von Sanierungsgebieten) | 33 bis 50 Jahre | 1,25 % bis 10 % pro Jahr |
§ 7 EStG | Modernisierung und Instandsetzung von vermieteten Gebäuden in Sanierungsgebieten | 8 Jahre
4 Jahre | bis zu 9 % pro Jahr
bis zu 7% pro Jahr |
§ 10 f EStG | Aufwendungen an selbstgenutztem Wohneigentum in Sanierungsgebieten | 10 Jahre | bis zu 9 % pro Jahr |
§ 11 a EStG | Erhaltungsaufwand für Maßnahmen gem. § 177 BauGB in Sanierungsgebieten | 2 bis 5 Jahre | bis zu 50 % pro Jahr |
Jede wertsteigernde Maßnahme im Sanierungsgebiet muss vor Ausführung sanierungsrechtlich genehmigt werden. Die Genehmigung ist bei der Stadt Burgwedel zu beantragen. Erst nach Erteilung der Genehmigung kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Beispiele genehmigungspflichtiger Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 BauGB):
Versagt werden dürfen nur Maßnahmen, die den Sanierungszielen und –zwecken der Stadt widersprechen.
Die Stadt Burgwedel wurde im Jahr 2020 in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. So sollen städtebauliche Mängel im Großburgwedeler Zentrum behoben und der Bereich für Bewohner*innen und Besucher*innen attraktiver gemacht werden.
Ziel des Programms ist die Stärkung des innerörtlichen Wohnens sowie die Verbesserung der Bedingungen für Handel, Gewerbe und Gastronomie. Die Entwicklung einer neuen Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen und Plätzen soll die Attraktivität der Innenstadt für alle Generationen stärken. Zudem sollen die Grundlagen für eine stadtverträgliche Mobilität und ein positives Stadtklima gelegt werden.
Mit Hilfe der Städtebauförderung soll ein umfassendes Maßnahmenbündel zur Erneuerung des Burgwedler Zentrums umgesetzt werden.
Eine umfassende Darstellung der Ziele der geplanten Erneuerung und der speziell für einzelne Bereiche des Gebiets geplanten Projekte und Maßnahmen finden Sie im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für Großburgwedel und den Verflechtungsraum.
Eine umfassende Darstellung der im Untersuchungsgebiet ‚Innenstadt Großburgwedel‘ festgestellten städtebaulichen Missstände, aber auch der Potentiale dieses Bereichs finden Sie in dem im August 2020 erstellten Ergebnisbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU).
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